Beratung
Der Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst sichert die Qualität der häuslichen Pflege durch Beratung und Hilfestellung, um zum Beispiel Überforderung zu vermeiden. Beratungsbesuche sind bei Pflegegeldbezug in den Pflegegraden 2-5 verpflichtend.
Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse.
Des Weiteren helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Serviceleistungen bei der Vorbereitung
und Begleitung einer Begutachtung durch den MDK.