Angebot
Beratungsservice
Der Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst sichert die Qualität der häuslichen Pflege durch Beratung und Hilfestellung, um zum Beispiel Überforderung zu vermeiden. Beratungsbesuche sind bei Pflegegeldbezug in den Pflegegraden 2-5 verpflichtend. Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse.
Des Weiteren helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Serviceleistungen bei der Vorbereitung und Begleitung einer Begutachtung durch den MDK zur Feststellung eines Pflegegrades. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Wohnumfeldberatung an.